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Wasser zum Leben

Amtliche Vorraussetzungen

NEUMARKTER MINERALBRUNNEN ist ein >> natürliches Mineralwasser<<. Welche amtlichen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich so nennen zu dürfen?

Ein Wasser, das sich als natürliches Mineralwasser bezeichnen darf, ist von ganz besonderer Güte. Es ist ein Naturprodukt und muss - so schreibt es der Gesetzgeber vor - >> ursprünglich rein << sein. Das bedeutet, dass alle im Mineralwasser enthaltenen Mineralien und Spurenelemente natürlichen Ursprungs sein müssen. Zudem muss es aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten, Wasservorkommen stammen und ernährungsphysiologische Wirkung haben. Seine Zusammensetzung, Qualität und Reinheit müssen immer gleichbleibend gewährleistet sein.

Sie als Verbraucher haben mit natürlichem Mineralwasser eines der am strengsten und häufigsten kontrollierten Lebensmittel vor sich. Nur mit einer staatlichen Genehmigung ist es dem Brunnenbetrieb erlaubt, sein Wasser als >> natürliches Mineralwasser << zu bezeichnen.
BRAUEREI FRANZ XAVER GLOSSNER &
NEUMARKTER MINERALBRUNNEN e.K.

Deininger Weg 88 | 92318 Neumarkt
Tel. 09181/234-0 | Fax 09181/234-60
Prüfstelle: DE-006-Öko-Kontrollstelle
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